Umsatzgrenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer - Steuertipps 8/9

Manche Umsätze als Arzt sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Wenn Sie steuerpflichtige Umsätze haben, können Sie aber unter Umständen unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt bei € 30.000,00 (Nettoumsatz). Für diese Grenze sind die steuerbaren Umsätze relevant. Ist gegen Jahresende diese Grenze nahezu ausgeschöpft, kann es Sinn machen, den Zufluss von Umsätzen, falls dies möglich ist, in das Folgejahr zu verschieben, um nicht den Kleinunternehmerstatus zu verlieren. Die Umsatzgrenze kann einmal in fünf Jahren um 15 % überschritten werden.

Quelle: Atikon

Kommentare (0)