Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2009 stellen - Steuertipps für Unternehmer 15/15

Energieintensive Betriebe (dazu zählten bis 31.1.2011 auch Dienstleistungsunternehmen wie zB Hotels, Wäschereien) können sich auf Antrag die bezahlten Energieabgaben, die für Energieträger anfallen, die unmittelbar für den Produktionsprozess verwendet werden, rückerstatten lassen, wenn diese 0,5 % des Nettoproduktionswertes (unter Berücksichtigung bestimmter Selbstbehalte) übersteigen. Der Antrag muss spätestens bis 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden (Formular ENAV 1).


Quelle: Atikon

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