Forschungsprämie – Steuertipps für Unternehmer 8/15
Für Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben)
aus eigenbetrieblicher Forschung kann eine Forschungsprämie von 10 % beantragt
werden. Prämien für Auftragsforschungen
können für Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von
1.000.000 € pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Gefördert werden
generell Aufwendungen (Ausgaben) „zur Forschung und experimentellen
Entwicklung“ (dh sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und
experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, zB auch Aufwendungen
bzw Ausgaben für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden).
Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte
erfolgen.
TIPP: Für den Prämienantrag 2014 muss nach Ablauf des
Wirtschaftsjahres elektronisch ein sogenanntes Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
eingeholt werden. Um größere Sicherheit über die steuerliche Anerkennung von
Forschungsaufwendungen zu erlangen, besteht die Möglichkeit, im Vornhinein eine
bescheidmäßige Bestätigung über die begünstigte Forschung für ein bestimmtes
Forschungsprojekt beim Finanzamt zu beantragen. Dafür ist es notwendig, von der
FFG ein sogenanntes Projektgutachten
einzuholen.
Quelle: ÖGWT
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