Zurückbehaltung der Hausapotheke

Bei Zusammenschluss zweier Allgemeinmediziner zu einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OG kann die Hausapotheke des einen Mediziners zurückbehalten werden. Der übertragene Arztbetrieb (Patientenstock) stellt trotz der Trennung von der Hausapotheke begünstigtes Vermögen iS des Umgründungssteuergesetzes dar. Die zurückbehaltene Apotheke wird Sonderbetriebsvermögen des einen OG-Gesellschafters.


Quelle: ÖGWT

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