Pendlerrechner, Pendlereuro – Steuertipps für Arbeitnehmer 5/5

Seit 25. Juni 2014 steht unter https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ ein Pendlerrechner zur Verfügung. Er dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Arbeitnehmer, die bereits bei der laufenden Lohnverrechnung das Pendlerpauschale und den Pendlereuro für das ganze Jahr 2014 berücksichtigt haben wollten, mussten bis spätestens 30. September 2014 einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners dem Arbeitgeber übergeben. Wer erst später feststellt, dass er Anspruch auf das Pendlerpauschale bzw den Pendlereuro hat, kann dies bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Das bisherige Formular L34 verliert seine Gültigkeit.

Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag und wird berechnet, indem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit "zwei" multipliziert wird.


Quelle: ÖGWT

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