Begräbniskostenzuschuss

Ganz neu werden ab 1.1.2016 Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Arbeitnehmers, dessen Ehepartner oder Kinder als abgabenfrei angesehen. Einem Ehepartner gleich zu stellen ist der eingetragene Partner sowie der Lebensgefährte, mit dem man gemeinsam mit einem Kind in einer Lebensgemeinschaft lebt.



Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)