Wertermittlung anhand des Immobilienpreisspiegels

Für die Wertermittlung im Jahr 2016 ist zwingend der Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, heranzuziehen. Dabei sind 71,25 % des anhand des Immobilienpreisspiegels ermittelten Werts als Grundstückswert heranzuziehen. Ab dem Jahr 2017 ist der zuletzt von der Statistik Österreich veröffentlichte Immobilienpreisspiegel zu verwenden. Auch hier wird der Grundstückswert mit 71,25 % des ermittelten Werts angesetzt. Der Immobilienpreisspiegel darf natürlich nur für Immobilien herangezogen werden, die darin enthalten sind (zB gibt es im Immobilienpreisspiegel keine Werte für Zinshäuser; die im Immobilienpreisspiegel enthaltenen Werte für Einfamilienhäuser berücksichtigen nur ein ortsüblich großes Grundstück und bei einem „sehr guten Wohnwert“ ca 200 m² Wohnfläche).

Beispiel:
Abschließend sollen an Hand eines konkreten Beispiels Wertrelationen aufgezeigt werden.
Eigentumswohnung in 1090 Wien, fertiggestellt 2008:
Berechnung pauschaler Sachwert:
Grundwert: anteilige Grundfläche 50 m² x dreifacher Bodenwert lt EHW-Bescheid
von € 218,02 x Hochrechnungsfaktor für den 9. Bezirk von 7,5 = € 81.758,70
Gebäudewert: Nutzfläche 100 m² x Baukostenfaktor für Wien von € 1.560 = € 156.000,00
Grundstückswert € 237.758,70

Berechnung lt Immobilienpreisspiegel 2015:
100 m2 à € 3.353,30 (9. Bez., gute Wohnlage, sehr guter Wohnwert) = € 335.330
davon 71,25 % € 238.923,00
Bisheriger dreifacher Einheitswert rd € 63.000,00
Kaufpreis im Jahr 2008 € 330.000,00


Quelle: ÖGWT

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