Was gibt es Neues 2016? - Barzahlungsverbot von Arbeitslohn in der Bauwirtschaft
Arbeitslöhne dürfen an Arbeitnehmer, die Bauleistungen erbringen, nicht mehr bar bezahlt bzw von diesen entgegengenommen werden, wenn der Arbeitnehmer über ein Bankkonto verfügt oder einen Rechtsanspruch auf ein solches hat. Außerdem können bar bezahlte Entgelte über € 500, die für die Erbringung von Bauleistungen gezahlt wurden, nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.
Quelle: ÖGWT
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