Neue Regeln für den Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ab 1.7.2018

Um Kleinunternehmen mit bis zu zehn Dienstnehmern zu entlasten, wird das bisherige Ausmaß der Zuschussleistung von 50% des fortgezahlten Entgelts (einschließlich allfälliger Sonderzahlungen unter Beachtung der eineinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage) auf 75% angehoben. Wie bisher gebühren die Zuschüsse im Erkrankungsfall ab dem elften Tag und bei Eintritt eines Unfalles ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung. Für die Berechnung der Dienstnehmeranzahl gilt ausnahmslos der Durchschnittswert des vergangenen Kalenderjahres. Bislang waren geringfügige Überschreitungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die neue Regelung ist auf Entgeltfortzahlungstage infolge Krankheit und Unfall, die nach dem 30.6.2018 eingetreten sind bzw. sich ereignet haben, anzuwenden.


Quelle: ÖGWT

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