Sozialversicherungswerte für 2019
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen Auflösungsabgabe | € 446,81 € 670,22 € 174,00 € 5.220,00 € 10.440,00 € 6.090,00 € 131,00 |
BSVG
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension nach dem BSVG.
Höchstbeitragsgrundlage pro Monat für Betriebsführer und hauptberuflich beschäftigte Ehepartner für hauptberuflich beschäftigte Kinder für hauptberuflich beschäftigte Eltern | € 6.090,00 € 2.030,00 € 3.045,00 |
Auch die monatlichen Mindestbeitragsgrundlagen für die Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung bei Bemessung über den Einheitswert oder nach dem Beitragsrundlagen-Optionsmodell wurden für 2019 angepasst.
Quelle: Atikon | Stand: 11. Dezember 2017
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