Sozialversicherungswerte für 2019

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.

ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

Höchstbeitragsgrundlage

täglich

monatlich

jährlich für Sonderzahlungen

Höchstbeitragsgrundlage

für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

Auflösungsabgabe

€ 446,81

€ 670,22

€ 174,00

€ 5.220,00

€ 10.440,00

€ 6.090,00

€ 131,00

BSVG

Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension nach dem BSVG.

Höchstbeitragsgrundlage

pro Monat

für Betriebsführer und hauptberuflich beschäftigte Ehepartner

für hauptberuflich beschäftigte Kinder

für hauptberuflich beschäftigte Eltern

€ 6.090,00

€ 2.030,00

€ 3.045,00

Auch die monatlichen Mindestbeitragsgrundlagen für die Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung bei Bemessung über den Einheitswert oder nach dem Beitragsrundlagen-Optionsmodell wurden für 2019 angepasst.


Quelle: Atikon | Stand: 11. Dezember 2017

Kommentare (0)