DB-Absenkung schon ab 01.01.2023 möglich

Das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil II sieht vor, dass der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (= DB) ab 2025 von bisher 3,9 % auf 3,7 % gesenkt wird.

Es wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, die Reduktion vorzuziehen und bereits in den Kalenderjahren 2023 und 2024 zu berücksichtigen.

Voraussetzung für die vorgezogene Senkung der Lohnnebenkosten ist allerdings, dass die Reduktion ausdrücklich in einer „lohngestaltenden Vorschrift“ festgelegt wird.

Als lohngestaltende Vorschrift zählt laut einer offiziellen Information des BMWA (in Abstimmung mit dem BMF und dem BKA) auch ein betriebsinterner Aktenvermerk, der für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen anzulegen und aufzubewahren ist. Weitere Voraussetzungen sind für diese Kosteneinsparung nicht nötig!

Unsere Kunden informieren wir per Mail zusätzlich über die DB-Senkung informiert und unterstützen gern bei der Erstellung des Aktenvermerks. Bei sonstigen Rückfragen steht das elixa-Lohnverrechnungsteam natürlich gerne zur Verfügung.


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