VwGH zur 1.000 m²-Grenze bei der Hauptwohnsitzbefreiung

Nach der Verwaltungspraxis erfasst die Hauptwohnsitzbefreiung bei der Immobilienertragsteuer neben dem Gebäude lediglich Grund und Boden im maximalen Ausmaß von 1.000 m². Das BFG hat in einem konkreten Fall davon abweichend die Ansicht vertreten, dass Grundstücke jeglicher Größe von der Hauptwohnsitzbefreiung umfasst sind. Aufgrund einer Amtsrevision des Finanzamts hat nun der VwGH entschieden, dass von der Hauptwohnsitzbefreiung lediglich das Gebäude, jene Grundfläche auf der das Gebäude steht sowie jene Fläche, welche nach der Verkehrsauffassung mit dem Gebäude eine Einheit bildet, erfasst sei. Die Grundfläche, die über einen üblichen Bauplatz hinaus-gehe, sei nicht von der Hauptwohnsitzbefreiung erfasst. Anhand dieser Entscheidung ist wohl davon auszugehen, dass die bisherige Verwaltungspraxis, maximal 1.000 m² des Grundstücks der Hauptwohnsitzbefreiung zuzuordnen, weiter Geltung haben wird.


Quelle: ÖGWT

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