Die wichtigsten Punkte der Pensionsreform - Teil 2

Pensionsabschläge:- Erhöhung auf 4,2% der Bruttopension- Maximalabschlag 14,2%- Bonus:- Erhöhung auf 4,2% der Bruttopension- Pensionsanpassung:- Keine fixe Pensionsanpassung- Für Neuzugänge - erste Pensionsanpassung erst im übernächsten Jahr- Hacklerregelung:- Wie bisher mit Ausnahme der Abschläge- Abschläge werden vom jeweiligen Frühpensionsalter zum Antrittsalter gerechnet. - Hacklerregelung II und III vorgesehen- Rückzahlung nachgekaufter Zeiten:- Rückzahlung nachgekaufter Schul- und/oder Studienzeiten- nur möglich, wenn weder leistungswirksam noch pensionsbegründend (früherer Antritt)- Maximalverlustregelung:- 10% Deckelung für Personen die das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben- Einrichtung eines Härtefonds- Höchstbeitragsgrundlage:- Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um monatlich € 30,-- neben der jährlichen Anpassung

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