LETZTE CHANCE – SPARBÜCHER STEUERFREI SCHENKEN

Die Steuerfreiheit der Sparbuchschenkungen läuft mit 31. Dezember 2003 aus. Der Steuervorteil betrifft nicht nur Guthaben auf Sparbüchern, sondern alle Arten von Bankkonten, nur Bargeld darf es nicht sein. Wer Bares übereignen will, muss es zuerst auf ein Sparbuch legen, dieses Buch dann dem vorgesehenen Geschenknehmer übergeben. Dass dieser das Guthaben am nächsten Tag wieder abhebt, schadet nicht.Die Schenkung sollte nicht zweckgebunden sein, schon gar nicht zur speziellen Finanzierung einer Immobilie, sondern „ganz allgemein aus ihrer Schenkungsfreude“ erfolgen. Sonst könnte die Finanz hinter der Transaktion eventuell eine materielle Anschaffungsschenkung vermuten – die wiederum Schenkungssteuerpflichtig wäre.Für die Schenkungen um Jahre 2003 gilt:Für Personen der Steuerklassen 1-4 (Verwandte aller Arten bis hin zu den Schwiegereltern und Schwiegerkindern) gibt es keine betragliche Begrenzung für die zu übergebenden Sparbüchern und sonstigen Geldkonten. Für Personen der Steuerklasse 5 gibt es (ab 29. März 2003) die Steuerbefreiung für Schenkungen bis zu EUR 100.000,00.

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