Studiengebühren

Studiengebühren für reguläre Studenten (nicht FH) doch absetzbar ?!


Berufstätige Universitätsstudenten können die Studiengebühren erst ab dem heurigen Jahr steuerlich absetzen - im Gegensatz zu jenen an Fachhochschulen, die das bereits seit Einführung der Studienbeiträge dürfen. Mit etwas Glück und Geschick winkt aber auch Uni-Hörern bereits für die vergangenen Jahre Geld vom Finanzamt: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nämlich Beschwerden von Uni-Studenten angenommen, denen eine Geltendmachung der Gebühren vom Finanzamt verwehrt worden war - der Gerichtshof konnte eine sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Studenten an Universitäten und FH vorerst nicht erkennen.

Wer seine Studiengebühren der vergangenen Jahre von der Steuer absetzen möchte, muss aber aufpassen. Die betroffenen Studenten sollten mit ihrer Arbeitnehmerveranlagung entweder bis zur Entscheidung des VfGH warten oder die Gebühren bereits prophylaktisch geltend machen, rät Anja Oberkofler von der Rechtsanwaltskanzlei Freimüller/Noll/Obereder/Pilz, die einen Beschwerdeführer vor dem VfGH vertritt. "Vergisst" man nämlich auf die Absetzung der Gebühren, kann der Bescheid des Finanzamts rechtskräftig werden - und die Studenten schauen trotz etwaiger positiver Entscheidung des VfGH durch die Finger.

Nach den geltenden Gesetzen konnten bisher nur berufstätige Studenten an einer Fachhochschule bzw. Post-Graduate-Studenten die Kosten für ihre Ausbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nicht möglich war dies aber berufstätigen Studenten an den Universitäten, was von Steuerexperten als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet wurde. Ab 2004 sollen nun auch die Uni-Studenten ihre Gebühren steuerlich geltend machen können - nach Angaben des Bildungsministeriums würden mehr als 10.000 Studenten davon profitieren. Abgesetzt werden können die Beiträge dann, wenn das Studium eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt.

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