Verbesserungen bei FORSCHUNGSAUSGABEN

Erhöhung des Forschungsfreibetrages und der Forschungsprämie:

 

Durch die F&E Offensive soll die Forschungsquote bis 2006 auf 2,5% und bis 2010 auf 3% erhöht werden. Dies soll unter anderem durch Erhöhung des Forschungsfreibetrages und der Forschungsprämie erreicht werden.

Der Forschungsfreibetrag, der in Anlehnung an das „Frascati-Manual“ durch das Konjunkturpaket I eingeführt wurde, wird ab dem Jahr 2004 (von derzeit 15%) auf 25% der Forschungsaufwendungen erhöht. Der Forschungsfreibetrag von 35% für überdurchschnittliche Forschungsaufwendungen („arithmetisches drei-Jahre-Mittel“) bleibt unverändert.

Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit nachzuweisen. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich geschützt ist.

Alternativ zum Forschungsfreibetrag steht Betrieben, die eine ungünstige Ertragslage aufweisen, wahlweise eine nunmehr ab 2004 erhöhte Forschungsprämie (für Forschungsaufwendungen im Sinne der weiten Definition nach dem Frascati Manual) in Höhe von 8% zur Verfügung.

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