reguläre Universitätsstudienaufwendungen nun absetzbar

Aufwendungen für ein Universitätsstudium nun als Werbungskosten abzugsfähig !

Im Entwurf zum AbgÄG 2004 wird der Ausschluss von Studienaufwendungen vom Werbungskostenabzug aufgegeben.

Der Gesetzgeber reagiert mit dieser Maßnahme auf des VfGH-Erkenntnis vom 15. 6. 2004, G 8/04.

Studien, die eine Aus-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme im Zusammenhang mit der ausgewählten beruflichen Tätigkeit darstellen, sind in Zukunft abzugsfähig.

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