Steuerkredite werden ab 1.2.2005 teurer

Die Aussetzungszinsen (bei Berufungen) werden ab 1.2.2005 auf 2 % (bisher 1 %) über dem Basiszinssatz erhöht und betragen nunmehr 3,47% (bisher 2,47%).


Die Aussetzungszinsen (bei Berufungen) werden ab 1.2.2005 auf 2 % (bisher 1 %) über dem Basiszinssatz erhöht und betragen nunmehr 3,47% (bisher 2,47%).
Die Stundungszinsen werden ebenfalls mit 1.2.2005 auf 4,5 % (bisher 4 %) über dem Basiszinssatz erhöht und betragen nunmehr 5,97% (bisher 5,47%). Die Anspruchszinsen (die für Steuernachzahlungen und Steuergutschriften ab dem 1.10. des Folgejahres belastet bzw gutgeschrieben werden) bleiben zwar mit 3.47% unverändert, dürfen aber ab der Veranlagung 2005 für maximal 48 Monate (bisher für maximal 42 Monate) berechnet werden.

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