Benachteiligung ausländischer Dividenden bei der Körperschaftsteuer EU-widrig

Der UFS Linz hat in einer – auch international viel beachteten Entscheidung – festgestellt, das die unterschiedliche Behandlung von Dividenden aus in- und ausländischen Aktien bei der Körperschaftsteuer EU-widrig ist.

Der UFS Linz hat in einer – auch international viel beachteten Entscheidung – festgestellt, das die unterschiedliche Behandlung von Dividenden aus in- und ausländischen Aktien bei der Körperschaftsteuer EU-widrig ist, da ausländische Dividenden erst dann steuerfrei gestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen für das internationale Schachtelprivileg (10 % Beteiligung und ein Jahr Behaltefrist) erfüllen. Der UFS ist zum Schluss gekommen, dass die Ungleichbehandlung auch für Dividenden aus Drittstaaten unzulässig sei, da hier ebenfalls ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vorliege. Auch wenn zu dieser Entscheidung eine Amtsbeschwerde beim VwGH anhängig ist, sollte jedenfalls gegen die steuerpflichtige Behandlung derartiger Dividenden ein Rechtsmittel eingelegt werden.

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