Handelsvertreterpauschale für Finanzdienstleister
Nach Ansicht des BMF ist die Handelsvertreterpauschalierungs-Verordnung auch auf Finanzdienstleister, Vermögensberater und Finanzdienstleistungsassistenten anzuwenden, nicht hingegen auf Versicherungsmakler (wenn sie ausschließlich in der Form „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ tätig sind).
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