EU-Quellensteuer tritt mit 1.7.2005 in Kraft

Ab 1.7.2005 tritt die neue EU-weite Zinsenbesteuerung in Kraft. Betroffen davon sind allerdings nur ausländische Anleger, die bisher in vielen EU-Staaten für Zinsen keine Steuer bezahlen mussten.


Ab 1.7.2005 tritt die neue EU-weite Zinsenbesteuerung in Kraft. Betroffen davon sind allerdings nur ausländische Anleger, die bisher in vielen EU-Staaten für Zinsen keine Steuer bezahlen mussten. Während die Mehrzahl der EU-Staaten die Besteuerung der Zinsenerträge von Anleger aus anderen EU-Staaten über ein Meldesystem sicher stellt (die Zinseneinkünfte werden von den Banken via Finanzverwaltung dem jeweiligen nationalen Finanzamt des Anlegers gemeldet), führen Österreich, Luxemburg und Belgien einen Quellensteuerabzug ein. Die Quellensteuer beträgt ab 1.7.2005 für die ersten 3 Jahre 15%, dann für weitere 3 Jahre 20% und danach 35%.

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