Handymasten-Steuer im NÖ Landtag beschlossen

Der Niederösterreichische Landtag hat am 21. 6. 2005 das NÖ Sendeanlagenabgabegesetz beschlossen. Die „Handymasten-Steuer“ wird mit 1. 1. 2006 in Kraft treten und vorerst vier Jahre lang gelten.


Der Niederösterreichische Landtag hat am 21. 6. 2005 das NÖ Sendeanlagenabgabegesetz beschlossen. Die „Handymasten-Steuer“ wird mit 1. 1. 2006 in Kraft treten und vorerst vier Jahre lang gelten. Begründet wurde das Gesetz von Politikern mit der Möglichkeit, damit „den Wildwuchs an Handymasten einzudämmen und damit eine wirksame Maßnahme zum Schutz von Landschaft und Ortsbild zu setzen“. Die Einspruchsfrist der Bundesregierung endet am 17. 8. 2005. Laut Finanzverfassung kann der Ministerrat einen Einspruch gegen Landes- und Gemeindeabgaben einlegen. Wenn der jeweilige Landtag allerdings einen Beharrungsbeschluss fasst und die Regierung ihren Einspruch nicht zurückzieht, dann entscheidet ein gemeinsamer Ausschuss von National- und Bundesrat über das strittige Gesetz. Volltext des NÖ Sendeanlagenabgabegesetzes unter www.noel.gv.at/service/politik/landtag/LandtagsvorlagenXVI/04/437/437G2.pdf

News Quelle: SWK

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