Werbungskosten Sprachkurse
Sprachausbildungen sind dann abzugsfähig, wenn man die Sprache im Beruf benötigt (z. B. als Sekretär, Telefonist, Kellner, Hotelangestellter oder Exportsachbearbeiter). Bei Sprachausbildungen im Ausland werden nur die Kurskosten berücksichtigt, nicht aber die Aufenthalts- und Fahrtkosten.
News Quelle: BMF, Steuerbuch für Arbeitnehmer
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