Werbungskosten Reisekosten IV - Tagesgelder

Serie Arbeitnehmerveranlagung, ABC der WerbungskostenSoweit eine beruflich veranlasste Reise mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen dauert, können für jede angefangene Stunde 2,20 € (max. 26,40 € pro Tag) an Tagesgeldern abgesetzt werden.  


Dauert eine Reise z. B. 4 1/2 Stunden, stehen 11 € Tagesgeld zu. Das gilt auch dann, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden. Für Auslandsreisen muss die Dauer mehr als fünf Stunden betragen. In diesem Fall gelten eigene Sätze Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber keine oder geringere als die oben angeführten Reisekostenersätze steuerfrei erhalten, können die genannten Beträge beim Finanzamt geltend machen (so genannte „Differenzwerbungskosten”). Solche Differenztagesgelder sind aber nicht absetzbar, wenn ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz am neuen Mittelpunkt der Tätigkeit, lebt der Anspruch auf Tagesgelder wieder neu auf.

News Quelle: BMF, Steuerbuch für Arbeitnehmer

Kommentare (0)