Wachstums- und Beschäftigungsgesetz in Kraft

Die beiden Gesetzesentwürfe mit steuerlichen Änderungen, über die in der letzten Ausgabe der Klienten-Info berichtet wurde, wurden als „Wachstums- und Beschäftigungsgesetz“ am 19.8.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die beiden Gesetzesentwürfe mit steuerlichen Änderungen, über die in der letzten Ausgabe der Klienten-Info berichtet wurde, wurden als „Wachstums- und Beschäftigungsgesetz“ am 19.8.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Vergleich zu den Entwürfen haben sich folgende wichtige Änderungen ergeben:

  • Die neue Steuerbegünstigung für Auftragsforschung (25%iger Forschungsfreibetrag oder 8%ige Forschungsprämie) steht nur für Aufwendungen (Ausgaben) von bis zu € 100.000 pro Wirtschaftsjahr und überdies nur dann zu, wenn mit der Forschung und experimentellen Entwicklung bestimmte Einrichtungen bzw Unternehmen beauftragt werden. Sie gilt rückwirkend für alle ab 1.1.2005 erteilten Forschungsaufträge. Ziel der Neuregelung ist es, insbesondere den KMUs den Zugang zur Forschungsförderung zu eröffnen.
  • Wie bereits angekündigt muss die Bausparprämie ab 1.9.2005 auch dann nicht zurück bezahlt werden, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt wird und die prämienbegünstigt angesparten Mittel nicht für die Wohnraumschaffung oder -sanierung, sondern für bestimmte Bildungs- oder Pflegemaßnahmen verwendet werden. Für die Bausparkassen bedeutet diese Gesetzesänderung auch zusätzliches Geschäft: Sie dürfen für Bildungs- und Pflegemaßnahmen in Hinkunft auch Darlehen gewähren. Auf die als Gegenfinanzierung geplante Streichung der Steuerbegünstigungen für Wohnbauanleihen (Sonderausgabenabzug, KESt-Befreiung bis zu 4% Zinsen) hat der Finanzminister letztlich doch verzichtet.
  • Trotz der massiven EU-rechtlichen Bedenken des unabhängigen Finanzsenats und zahlreicher Steuerexperten gegen die Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW-Auslandsleasing wurde diese mit Ende 2005 auslaufende Besteuerung um zwei Jahre, somit bis zum 31.12.2007 verlängert. (Anmerkung: Wer als österreichischer Unternehmer einen in Österreich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen PKW oder Kombi zB über eine deutsche Leasinggesellschaft least, kann sich bekanntlich die in den Leasingraten enthaltene deutsche Umsatzsteuer nach den deutschen Steuervorschriften als Vorsteuer rückerstatten lassen. Um diesen Steuervorteil wieder zu egalisieren, unterwirft der österreichische Fiskus in diesen Fällen die Netto-Leasingraten einer 20%igen Eigenverbrauchsbesteuerung.)

Als Maßnahmen zur „Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Steuerbetrugs“ sind folgende Regelungen Gesetz geworden:

  • Es bleibt dabei, dass in Hinkunft die UID-Nummer des Kunden auf der Rechnung anzugeben ist, allerdings nur bei Rechnungen über € 10.000 und – um den Unternehmen genug Zeit für die Vorbereitung zu geben – erst ab 1.7.2006.
  • Die Zusammenfassende Meldung ist ab 2006 monatlich statt wie bisher quartalsweise abzugeben (und zwar bis zum Ablauf des jeweiligen Folgemonats). Bei vierteljährlicher UVA gilt dieser Zeitraum auch weiterhin für die Zusammenfassende Meldung.
  • Die Freiheitsstrafen bei Steuerhinterziehungen ab € 3Mio werden ab 1.1.2006 von 5 auf 7Jahre angehoben.

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