Steuerfreie Vergütung des amtlichen Kilometergeldes nur bis 30.000 km

Um Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als steuerfreie Reisevergütungen behandeln zu können, muss es sich um Leistungen handeln, welche die Funktion eines Kostenersatzes erfüllen.

Bei der Auszahlung von Kilometergeldern als Reisevergütungen ist nach Ansicht des VwGH zu beachten, dass sich die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit einem Pkw bei höheren Kilometerleistungen im Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten degressiv entwickeln. Bei der Berücksichtigung der Pkw-Fahrten mit dem amtlichen Kilometergeld ergibt sich hingegen ein lineares Ansteigen, welches immer mehr von den tatsächlichen Aufwendungen (etwa bei einer Fahrtleistung von über 30.000 Kilometer jährlich) abweicht. Es können daher laut Entscheidung des VwGH bei höheren Jahreskilometerleistungen (von über rund 30.000 Kilometer jährlich) nur die tatsächlichen Aufwendungen und nicht das pauschalierte amtliche Kilometergeld steuerfrei vergütet werden.

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