Umsatzsteuerliche Anforderungen an elektronische Rechnungen

Das BMF hat kürzlich in einem Erlass die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine elektronisch übermittelte Rechnung (E-Rechung) präzisiert.

undefined undefined  Demnach berechtigt eine E-Rechnung nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie entweder mit einer digitalen Signatur versehen ist oder im EDI-Verfahren übermittelt wurde. Bei über EDI übermittelten Rechnungen muss zusätzlich monatlich eine zusammenfassende Rechnung (Sammelrechnung) in Papierform oder mit elektronischer Signatur übersandt werden. Fax-Rechnungen waren bisher von der Signaturpflicht befreit. Durch die Faxzustellung konnten bisher viele Unternehmen die Vorteile der elektronischen Übermittlung nutzen, ohne eine Signierung vornehmen zu müssen. Der Erlass stellt nunmehr klar, dass auch Rechnungen, die per Telefax oder Email übermittelt werden, als elektronisch übermittelte Rechnungen anzusehen und damit zu signieren sind. Das bedeutet aber, dass es ab 2006 für per Telefax übermittelte (unsignierte) Rechnungen, die gerade bei KMUs sehr oft vorkommen, keinen Vorsteuerabzug mehr gibt.

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