Elektronische Rechnungen an den Bund

Ab 1. Jänner 2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund aus-schließlich in strukturierter elektronischer Form entweder über das Unternehmensserviceportal (Unternehmensserviceportal) des Bundes oder die Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL)- Transport-Infrastruktur eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden von den österreichischen Bundesdienststellen weder Papierrechnungen noch Rechnungen im PDF-Format akzeptiert. Auch Notare sind ab 1. Jänner 2014 verpflichtet, an den Bund elektronische Rechnungen zu legen.

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)