Elektronische Rechnungen an den Bund
Ab 1. Jänner 2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund aus-schließlich in strukturierter elektronischer Form entweder über das Unternehmensserviceportal (Unternehmensserviceportal) des Bundes oder die Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL)- Transport-Infrastruktur eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden von den österreichischen Bundesdienststellen weder Papierrechnungen noch Rechnungen im PDF-Format akzeptiert. Auch Notare sind ab 1. Jänner 2014 verpflichtet, an den Bund elektronische Rechnungen zu legen.
Quelle: ÖGWT
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