Sachbezug Zinsenersparnis

Übersteigt ein Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7.300 €, dann ist ab 1.1.2014 die Zinsenersparnis mit 1,5 % (2013: 2 %) abzüglich der vom Arbeitnehmer bezahlten Zinsen als Sachbezug anzusetzen.

Quelle: ÖGWT

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