Änderungen ab 1.1.2013 - Änderungen bei den Sachbezugswerten 3/5

Dienstwohnung: Liegt die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers, ist ab 2013 für eine kostenlose oder verbilligt zur Verfügung gestellte arbeitsplatznahe Unterkunft mit einer Nutzfläche bis 30 m² kein Sachbezug anzusetzen.

Wird dem Dienstnehmer eine Unterkunft mit einer Größe von mehr als 30 m2, aber maximal 40 m2 zur Verfügung gestellt, so ist der ermittelte Sachbezugs­wert um 35 % zu kürzen. Dieser Abschlag kann jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn die arbeitsplatznahe Unterkunft für höchstens zwölf Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, wie dies regelmäßig in einem saisonalen Betrieb (z. B. Hotel- und Gastgewerbe) der Fall ist.

Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen wird ab 2013 auf Basis eines variablen Zinssatzes ermittelt und einmal jährlich (bis 30. 11.) für das Folgejahr veröffentlicht. Vom BMF wurde der Zinssatz für das Jahr 2013 am 29.11.2012 mit 2 % (bisher 3,5 %) bekanntgegeben.  Die im Entwurf vorgesehene Erhöhung des sachbezugsfreien Arbeitgeberdarlehens bzw Gehaltsvorschusses von 7.300 € auf 10.000 € wurde nicht umgesetzt.  

Quelle: ÖGWT

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