Änderung der Lohnkontenverordnung

Die erst vor wenigen Monaten erlassene Lohnkontenverordnung 2005, welche den Inhalt der von den Arbeitgebern zu führenden Lohnkonten der Mitarbeiter regelt, wird schon wieder geändert.

undefined undefined Ergänzend zu den bisher festgelegten Inhalten müssen die Lohnkonten ab 2006 folgende zusätzliche Informationen enthalten:
  • Berufsförderungsbeiträge ( § 16 Abs 1 Z 3 EStG ),
  • Pflichtversicherungsbeiträge ( § 16 Abs 1 Z 4 EStG ),
  • Wohnbauförderungsbeiträge ( § 16 Abs 1 Z 5 EStG ),
  • Pendlerpauschalien ( § 16 Abs 1 Z 6 EStG ),
  • erstatteter (rückgezahlter) Arbeitslohn ( § 16 Abs 2 EStG ),
  • Beiträge an ausländische Pensionskassen

sowie zur Erleichterung der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben

  • Angaben zur Kommunalsteuer im Fall eines Arbeitgebers, der Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhält: Betriebsstätte iSd KommStG ( § 4 KommStG ); Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer bei dieser Betriebsstätte tätig ist; erhebungsberechtigte Gemeinde ( § 7 KommStG ),
  • Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag ( § 41 FLAG, § 122 WKG ),
  • zuständiger Sozialversicherungsträger.

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