In letzter Minute: zur Hochwasserkatastrophe 2005

Ende August 2005 hat das BMF den Entwurf eines Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes 2005 veröffentlicht.

Neben einer Aufstockung der Budgetmittel für den Katastrophenfonds sieht der Entwurf aus steuerlicher Sicht folgende Maßnahmen vor:

·          Bei der hochwasserbedingten Ersatzbeschaffung von Investitionen im Zeitraum 1.7.2005 bis 31.12.2006 soll die Möglichkeit einer vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 12% (bei Gebäuden) bzw von 20% (bei sonstigen Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter) geschaffen werden. Alternativ zur vorzeitigen Abschreibung soll eine Investitionsprämie in Höhe von 5% für Gebäude bzw 10% bei sonstigen Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter (bei Kapitalgesellschaften: 3% bzw 5%) geltend gemacht werden können.

·          Von Katastrophenschäden betroffene Steuerpflichtige sollen überdies eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen 2005 bis Ende Oktober 2005 (statt normal nur bis Ende September 2005) beantragen können.

·          Schließlich sind auch Befreiungen von Gebühren und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgesehen.

Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.

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