Zur Erinnerung - Der neue Steuertarif ab 2005

Mit der Steuerreform 2005 wurde ein völlig neuer Steuertarif geschaffen, der jedem Steuerpflichtigen die einfache Berechnung seiner Einkommensteuer ermöglicht:

Einkommen in € Einkommensteuer in € (vor Absetzbeträgen) Grenzsteuersatz bis 10.000
10.000 bis 25.000 (Einkommen - 10.000) x 5.750/15.000 38,333%
25.000 bis 51.000 5.750 + (Einkommen - 25.000) x 11.335/26.000 43,596%
über 51.000 17.085 + (Einkommen - 51.000) x 0,5 50%

Die so errechnete Tarifsteuer wird um die Steuerabsetzbeträge gekürzt. Während die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen lediglich die Steuerbemessungsgrundlage vermindern, kürzen die Absetzbeträge immer die Steuer selbst. Der allgemeine Steuerabsetzbetrag wurde in den Steuertarif 2005 bereits eingearbeitet.

Beispiel:
Das steuerpflichtige Einkommen eines Unternehmers
beträgt 40.000 €. Die Tarifsteuer wird
nach dieser Formel wie folgt ermittelt:
5.750 + (40.000 - 25.000) x 11.335/26.000 = 12.289,43 €

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