Abgabenänderungsgesetz 2005 – die geplanten neuen Steueränderungen, Teil 3/3

Umgründungen: Hier sind ua massive Verschlechterungen bei den sogenannten „unbaren Entnahmen“ iZ mit Umgründungen (Betriebseinbringungen) in Kapitalgesellschaften (zB GmbH´s) geplant.


Unbare Entnahmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem einbringenden Unternehmer, die in die Einbringungsbilanz eingestellt und in der Folge steuerfrei aus der Kapitalgesellschaft entnommen werden können. Die maximale Höhe der unbaren Entnahme soll reduziert werden. Weiters soll die Auszahlung mit 25 % KESt besteuert werden. Wenn die Verbindlichkeit verzinst oder die Auszahlung der Verbindlichkeit durch einen Bankkredit finanziert wird, sollen die Zinsen nicht absetzbar sein. Die geplanten Änderungen sollen für Umgründungen gelten, die nach dem 31.1.2006 beim Firmenbuchgericht bzw Finanzamt angemeldet werden.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Über die endgültige Fassung des Abgabebänderungsgesetzes werden wir in der nächsten Klienten-Info berichten.

Quelle: ÖGWT

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