Der geliebte Auto-Luxus und die Berechnung der Tangente

Öfters wird die Frage gestellt, wie sich denn nun die Luxustangente für PKW und Kombi errechnet, welche ja mit dem Jahr 2005 von EUR 34.000 auf EUR 40.000 erhöht wurde:

Ihr betriebliches KFZ gilt als angemessen, wenn die Anschaffungskosten inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe (NOVA) EUR 40.000 nicht übersteigen. Handelsübliche Preisnachlässe sind abzuziehen. Achtung: Auch Sonderausstattungen müssen hinzugezählt werden - ausgenommen diese sind selbständig bewertbar, wie bspw. nachträglich eingebaute Navigationssysteme. Weiteres Achtung: Dies gilt für Neuanschaffungen und KFZ, die innerhalb von 5 Jahren ab Erstzulassung angeschafft werden, dh es wird der ursprüngliche Neupreis als Basis herangezogen! Für ältere KFZ gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten als Basis, womit sich daraus zu allermeist ja kein steuerlicher Luxus mehr ergibt.

Konsequenzen:
Es kommt zur Kürzung sämtlicher wertabhängiger Kosten (Abschreibung, Leasing-Raten, Finanzierungskosten, Kaskoversicherung). Bspw. bei Anschaffungspreis EUR 60.000 sind also all diese Kosten um 1/3 zu kürzen, dh steuerlich nur zu 2/3 wirksam.

"Gute Fahrt durch den Steuerdjungel und kommen Sie gut an Ihr Ziel !"

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