​Berechnung der Entschädigung aufgrund des Epidemiegesetzes

In den Anfängen der Corona Epidemie kam es teilweise zu kurzzeitigen Betriebsschließungen, die sich noch auf das Epidemiegesetz 1950 stützten. Nunmehr wurde eine Verordnung herausgegeben, wie der Schadenersatz für den Verdienstentgang für derartige Schließungen zu berechnen ist. Maßgebend ist hier das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA).


Quelle: ÖGSW

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