​Verlängerung der Kurzarbeit Phase 2 bis 30.9.2020

Für den Fall, dass ein Unternehmen den Kurzarbeitszeitraum von 6 Monaten vor Beginn der Kurzarbeitsphase 3 (ab 1.10.2020) ausgeschöpft hat und weiter Kurzarbeit benötigt, wurde zur Überbrückung des Zeitraums bis 30.9.2020 die Möglichkeit geschaffen, den Kurzarbeitszeitraum im Wege eines Änderungsbegehren auszudehnen.


Quelle: ÖGSW

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