BMF-Info zum 5%-igen Umsatzsteuersatz
Das BMF hat in einem Schreiben an die KWS zu ergänzenden Fragen iZm der Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie Stellung genommen. Klargestellt wurde hier, dass der pauschale Vorsteuerabzug für die pauschalen Tages- und Nächtigungsgelder weiterhin mit 10% vorgenommen werden kann.
Quelle: ÖGSW
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