Ende der Opfertheorie (Buchwert und Abbruchkosten alter Gebäude abschreibbar

Mit Erkenntnis vom 25.1.2006, 2003/14/0107, hat der VwGH seine Rechtsprechung zur Opfertheorie für den Geltungsbereich des EStG 1988 aufgegeben. Jedenfalls bei der im Beschwerdefall zu beurteilenden Sachverhaltskonstellation (ein schon länger vom Unternehmer genutztes Gebäude) gehören weder Buchwert noch Abbruchkosten des Altgebäudes zu den Herstellungskosten des Neugebäudes. Altgebäude und Neugebäude können nicht als das nämliche Wirtschaftsgut angesehen werden.

Somit ergibt sich die Möglichkeit der Ausbuchung des Restbuchwertes des Altgebäudes bzw Aufwandserfassung der Abbruchkosten im Gegensatz zur Aktivierungspflicht zu den Anschaffungskosten des neu errichteten Gebäudes.

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