Ende der Opfertheorie (Buchwert und Abbruchkosten alter Gebäude abschreibbar
Mit Erkenntnis
vom 25.1.2006, 2003/14/0107, hat der VwGH seine Rechtsprechung zur
Opfertheorie für den Geltungsbereich des EStG 1988 aufgegeben.
Jedenfalls bei der im Beschwerdefall zu beurteilenden
Sachverhaltskonstellation (ein schon länger vom Unternehmer genutztes
Gebäude) gehören weder Buchwert noch Abbruchkosten des Altgebäudes zu
den Herstellungskosten des Neugebäudes. Altgebäude und Neugebäude
können nicht als das nämliche Wirtschaftsgut angesehen werden.
Somit ergibt sich die Möglichkeit der Ausbuchung des Restbuchwertes des Altgebäudes bzw Aufwandserfassung der Abbruchkosten im Gegensatz zur Aktivierungspflicht zu den Anschaffungskosten des neu errichteten Gebäudes.
Somit ergibt sich die Möglichkeit der Ausbuchung des Restbuchwertes des Altgebäudes bzw Aufwandserfassung der Abbruchkosten im Gegensatz zur Aktivierungspflicht zu den Anschaffungskosten des neu errichteten Gebäudes.
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