„Großmütterzuschüsse“ bleiben gesellschaftsteuerfrei

Nach bisheriger österreichischer Verwaltungspraxis und VwGH-Judi­katur unterliegen Zuschüsse des mittelbaren Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (so genannte „Großmutter­zuschüsse“) nicht der 1%igen Gesellschaftsteuer. Diese Auslegung könnte durch ein jüngst ergangenes Urteil des EuGH in Frage gestellt sein. Allerdings soll laut Auskunft aus dem BMF die bisherige Verwaltungspraxis – nämlich Gesellschaftsteuerfreiheit von Großmutterzuschüssen – beibehalten werden.

 

Quelle: ÖGWT

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