KMU-Förderungspaket: Neue Steuerbegünstigungen für KMUs ab 2007

Mit dem am 23.5.2006 im Parlament beschlossenen KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde mit Wirkung ab 2007 eine neue, steuerlich sehr interessante Eigenkapitalbegünstigung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner geschaffen.

Mit dem am 23.5.2006 im Parlament beschlossenen KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde mit Wirkung ab 2007 eine neue, steuerlich sehr interessante Eigenkapitalbegünstigung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (so genannter „Freibetrag für investierte Gewinne - FBiG“) geschaffen, die auch Freiberuflern zugute kommt. Durch die neue Begünstigung können (betriebsführende) Einnahmen-Ausgaben-Rechner bis zu 10% ihres Gewinnes, maximal € 100.000 pa, einkommensteuerfrei stellen. Voraussetzung ist lediglich, dass in diesem Ausmaß im betreffenden Jahr auch investiert wird. Beschränkungen bei den Privatentnahmen sind nicht vorgesehen. Als begünstigte Investitionen kommen abnutzbare körperliche Anlagen mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren in Frage (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKWs, Taxifahrzeuge, EDV etc, nicht hingegen aber Gebäude, PKWs, Kombis oder gebrauchte Anlagen). Großzügigerweise nennt das Gesetz auch den Erwerb von Wertpapieren (Anleihen und Anleihenfonds) als begünstigte Investition, wenn sie mindestens 4 Jahre gehalten werden. Damit ist die Inanspruchnahme der neuen Begünstigung nicht nur unabhängig von den Privatentnahmen des Unternehmers, sondern letztlich auch unabhängig von einer konkreten betrieblichen Investitionstätigkeit: Auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die nicht in die genannten Sachanlagen investieren, können die Voraussetzungen für die maximale Inanspruchnahme der Begünstigung dadurch erfüllen, dass sie jedes Jahr rechtzeitig vor dem Jahresende die erforderlichen Wertpapiere erwerben. Nach Ablauf von 4 Jahren können die Wertpapiere wieder veräußert werden. Nicht unter die neue Begünstigung fallen nach Interpretation der Finanz jene Selbständigen, die keinen Betrieb haben, wie zB Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften aus (sonstiger) selbständiger Arbeit, Aufsichtsräte oder Stiftungsvorstände.

Die neue Begünstigung ist damit vor allem bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern mit hohem Einkommen (über € 500.000) wesentlich attraktiver ausgefallen, als die diesen Steuerpflichtigen (und damit insbesondere auch allen Freiberuflern) bisher verwehrte Begünstigung für nicht entnommene Gewinne: Ein Freiberufler mit einem Einkommen von € 1 Mio kann mit dem neuen FBiG ab 2007 nämlich pro Jahr € 100.000 steuerfrei stellen und sich daher € 50.000 an Einkommensteuer ersparen, vorausgesetzt dass er in diesem Ausmaß investiert oder Anleihen erwirbt (die er – wie erwähnt – nach 4 Jahren wieder veräußern kann). Demgegenüber bringt die nur bei Bilanzierern anwendbare Begünstigung für nicht entnommene Gewinne lediglich eine Steuerersparnis von maximal € 25.000 (halber Einkommensteuersatz bis zu einem jährlichen nicht entnommenen Gewinn von € 100.000). Darüber hinaus muss die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne nachversteuert werden, insoweit in einem der sieben Folgejahre mehr entnommen wird, als der jeweilige Gewinn.

Quelle: ÖGWT

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