Neues aus den Lohnsteuerrichtlinien 1/6 - Kombilohn-Modell

Der Wartungserlass vom 2.5.2006 zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) enthält neben einer Kommentierung der gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2005 und der Aufnahme wichtiger höchstgerichtlicher Entscheidungen auch eine Reihe von sonstigen Neuerungen (die Änderungen gelten rückwirkend für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2006):

Kombilohn-Modell: Mit dem seit Februar 2006 zunächst für die Dauer eines Jahres vom Arbeitsmarktservice (AMS) angebotenen Kombilohn-Modell sollen Langzeitarbeitslose im Niedriglohnsektor (zB Handel, Bürohilfstätigkeiten, Reinigungsdienste) dazu motiviert werden, wieder eine Beschäftigung anzunehmen. Gefördert werden voll versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Personen, die jünger als 25 oder älter als 45 Jahre sind und länger als 12 Monate arbeitslos gemeldet sind (ohne durchgehende Unterbrechung von mehr als zwei Monaten). Das Modell funktioniert wie folgt: Der Arbeitgeber zahlt den Tariflohn, das AMS ergänzt den Lohn maximal bis zur Einkommensgrenze von € 1.000. Der Arbeitnehmer erhält die Hälfte des zuletzt gebührenden Arbeitslosengeldes bzw der zuletzt gebührenden Notstandshilfe vom AMS zusätzlich zum Einkommen aus der Beschäftigung bis zu einem Jahr ausbezahlt. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss in der Höhe von 15% des Bruttoentgeltes. Mit dem Wartungserlass wird die steuerliche Behandlung der Beihilfen wie folgt klargestellt:

- Beihilfen, die direkt an die Arbeitnehmer bezahlt werden, sind bei diesen steuerfrei.

- Beihilfenzahlungen an den Arbeitgeber sind bei diesem ebenfalls steuerfrei und führen auch zu keiner Aufwandskürzung.

Quelle: ÖGWT


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