Keine Chancen auf Rückerstattung der Getränkesteuer

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes haben Restaurantbetriebe nach dem „Frankfurter Urteil“ des EuGH im Regelfall keine Chancen auf Rückerstattung der Getränkesteuer. Diese Entscheidung betrifft allerdings nicht die Frage der Rückerstattung der Getränkesteuer bei Handelsbetrieben und die damit verbundene Bereicherungsfrage.

Quelle: ÖGWT


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