Keine Chancen auf Rückerstattung der Getränkesteuer
Nach einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes haben
Restaurantbetriebe nach dem „Frankfurter
Urteil“ des EuGH im Regelfall
keine Chancen auf Rückerstattung der
Getränkesteuer. Diese Entscheidung betrifft allerdings nicht die Frage der
Rückerstattung der Getränkesteuer bei Handelsbetrieben und die damit verbundene
Bereicherungsfrage.
Quelle: ÖGWT
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