GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2006 beantragen

Bestimmte „kleine Gewerbetreibende“ können sich bis spätestens 31.12.2006 rückwirkend für das laufende Jahr auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG befreien lassen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte nicht höher als 3.881,52 € und der Jahresnettoumsatz maximal 22.000 € betragen hat. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren), Männer über 65 Jahre, Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten fünf Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben.


Quelle: ÖGWT

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