GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2006 beantragen
Bestimmte „kleine Gewerbetreibende“ können sich
bis spätestens 31.12.2006 rückwirkend für das laufende Jahr auf Antrag von der
Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG befreien lassen, wenn die
steuerpflichtigen Einkünfte nicht höher als 3.881,52 € und der
Jahresnettoumsatz maximal 22.000 € betragen hat. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren), Männer über 65 Jahre, Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten fünf Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben.
Quelle: ÖGWT
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