Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer
Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölfmal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das
Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel
nicht optimal ausgenutzt. In diesem Fall könnte in Höhe des
restlichen Jahressechstels noch eine
Prämie ausbezahlt werden, die nur mit 6 % versteuert werden muss.
Quelle: ÖGWT
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