Erhöhung der deutschen Umsatzsteuer auf 19 %

In Deutschland wird ab 1.1.2007 der Normalsteuersatz bei der Umsatzsteuer von bisher 16 % auf 19 % angehoben.

Wirksam wird der erhöhte Steuersatz für alle Lieferungen und Leistungen, die ab dem 1.1.2007 ausgeführt werden. Leistungen, die bereits 2006 begonnen wurden, aber erst 2007 abgeschlossen werden können, unterliegen bereits dem erhöhten Satz von 19 %. Lediglich wenn abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, kann der noch in 2006 abgeschlossene Teil gesondert mit dem Steuersatz von 16 % in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass dies mit dem Auftraggeber noch im Jahr 2006 vereinbart wurde. Werden in 2006 noch Anzahlungen für nach dem 1.1.2007 steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen geleistet, ist die Umsatzsteuerdifferenz von 3 % für die Anzahlung bei der Schlussabrechnung nachzuverrechnen.

Quelle: ÖGWT

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