Spekulationsverluste realisieren

Wer im Jahr 2006 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn (über die Freigrenze von 440 € hinaus) realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall 10 Jahre, sonst 1 Jahr), sollte überprüfen, ob dieser nicht noch durch die Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann. Zu diesem Zweck könnten zB Aktien, mit denen man derzeit im Minus ist und die in den letzten 12 Monaten erworben wurden, verkauft werden. Der so realisierte Spekulationsverlust kann dann mit den steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen des Jahres 2006 gegen verrechnet werden. Selbstverständlich hindert Sie niemand daran, die Aktien einige Tage später wieder zurück zu kaufen.

Achtung: Ab 2007 können Sie bei der Berechnung des Spekulationsgewinnes bei privat vermieteten Gebäuden vom Veräußerungserlös nur die um die steuerlich geltend gemachten Abschreibungsbeträge verminderten Anschaffungskosten abziehen (bisher die tatsächlichen Anschaffungskosten). Sollten Sie daher jetzt schon wissen, dass Sie ein vermietetes Gebäude 2007 innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen müssen, wäre ein Vorziehen der Veräußerung ins Jahr 2006 empfehlenswert, da nach der bisherigen Rechtslage der Spekulationsgewinn nicht um die steuerlich geltend gemachten Abschreibungsbeträge erhöht wird.

Quelle: ÖGWT

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