Spekulationsverluste realisieren

Die im Rahmen der Budgetsanierung eingeführte neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen ist mit 1.4.2012 in Kraft getreten. ...

... Für alle Verkäufe seit dem 1.4.2012 fällt für das sogenannte „Neuvermögen“ die neue Wertpapiergewinnsteuer von 25 % an. Zum „Neuvermögen“ zählen alle seit dem 1.1.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle anderen ab dem 1.4.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen, Derivate).

TIPP: Neu ist, dass Verluste aus der Veräußerung dieser dem „Neuvermögen“ zuzurechnenden Kapitalanlagen nicht nur mit Veräußerungsgewinnen sondern auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen (nicht jedoch mit Sparbuchzinsen) ausgeglichen werden können. Um diese Ver-lustverrechnung optimal auszunutzen, könnten zB Aktien, mit denen man derzeit im Minus ist und die seit dem 1.1.2011 erworben wurden, noch bis zum Jahresende verkauft (wobei Sie niemand daran hindert, diese einige Tage später wieder zurück zu kaufen) und mit Dividenden und Zinsen gegen verrechnet werden

Quelle: ÖGWT

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