Die EU wird ab 1.1.2007 um zwei weitere Mitglieder erweitert

Mit 1.1.2007 werden Bulgarien und Rumänien in den Kreis der EU-Länder aufgenommen.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht werden die beiden Länder ab 1.1.2007 nicht mehr als Drittstaaten behandelt, es sind daher im Geschäftsverkehr mit Bulgarien und Rumänien zB die Bestimmungen über innergemeinschaftliche Lieferungen bzw Erwerbe anzuwenden.

Übrigens: Das im Jahr 2006 mit Rumänien neu abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen wird ebenfalls ab 1.1.2007 wirksam. Dadurch ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: Reduktion der Baustellenfrist von 18 Monaten auf 12 Monate, Reduktion der Quellensteuer für Dividenden auf 0% im Konzern bzw auf 5 % in allen übrigen Fällen, Reduktion der Quellensteuer für Zinsen auf 0% bis 3 %.

Quelle: ÖGWT

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