Umsatzsteuer: Kleinunternehmer aufgepasst! - News 2/2 (News 1/2 siehe 22.01.07)

Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen keine UID-Nr anführen. Es sollte jedoch ein Hin-weis auf die Steuerfreiheit gegeben werden

(zB „ Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG“).

Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen ausfüllen bzw abgeben. Zur Abgabe einer Jahreserklärung sind sie nur verpflichtet, wenn ihr Jahresumsatz (exkl Hilfsgeschäfte und Geschäftsveräußerungen) den Betrag von € 7.500 übersteigt.

Obwohl die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 ab 1.1.2007 von € 22.000 auf € 30.000 angehoben wurde, wurde die Grenze für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) nicht geändert. Demnach sind Umsatzsteuervoranmeldungen weiterhin dann monatlich abzugeben, wenn die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von    
€ 22.000 überstiegen haben.

Quelle: ÖGWT

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